Wir sind für Sie da,
zur musikalischen Umrahmung bei Stadt- und Dorffesten, Vereins- und Familienfeiern,
Festumzügen und Firmenjubiläen usw.
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SATZUNG
MUSIKVEREIN „LÖBAUER-BERG-MUSIKANTEN“ e.V.
Stand 13.10.2015
§1
Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen Musikverein „Löbauer-Berg-Musikanten“ e.V.. Er hat
seinen Sitz in 02708 Löbau. Der Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer 9214
eingetragen.
§2
Gemeinnützigkeit
Der Musikverein „Löbauer-Berg-Musikanten“ e.V. tritt die Rechtsnachfolge des
Jugendblasorchesters am Freizeitzentrum Löbau an. Der Musikverein „Löbauer-Berg-
Musikanten“ e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung“.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
§3
Ziele und Zweck des Vereins
Der Verein fördert die Kunst und Kultur durch die musische Betätigung im Landkreis
und das gemeinsame Musizieren. Er fühlt sich der Nachwuchsarbeit besonders
verpflichtet. Dies geschieht unter anderem durch die Unterstützung der Projektes
„Bläserklasse“ der Heinrich Pestalozzi-Oberschule Löbau. Junge interessierte Musiker
werden in das Jugendblasorchester und anschließend in das Blasorchester integriert.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Organe des Vereins
1)
Die Verwaltung des Vereins erfolgt durch den Vorstand sowie die
Mitgliederversammlung.
2)
Der Vorstand setzt sich aus 7 Mitgliedern (aktive und fördernde Mitglieder) des
Vereins zusammen. Der Vorstand besteht aus:
a)
dem 1. Vorsitzenden
b)
dem 2. Vorsitzenden
c)
dem Kassierer
d)
dem Schriftführer
e)
dem Jugendleiter
f)
2 Mitgliedern ohne Geschäftsbereich
Der 1.Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Musikverein in allen
Musikvereinsangelegenheiten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im
Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende den Musikverein nur in
Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertreten soll. Alle Vorstandsmitglieder unterliegen
grundsätzlich der Informationspflicht über sämtliche Handlungen gegenüber dem 1.
Vorsitzenden.
Aufgabenverteilung im Vorstand:
a)
1. Vorsitzender
Er führt die Geschäfte des Musikvereins. Er vertritt und leitet den Musikverein. Er
hält Kontakt zum Sächsischen Blasmusikverband e.V.
b)
2. Vorsitzender
Kontrolle der Musikproben, Vermögens- und Inventarüberwachung, Kontrolle der
gesamten Finanzsituation.
c)
Kassierer
Dem Kassierer obliegt die Führung der Kassengeschäfte und Entgegennahme
von Zahlungen und Leistungen. Zahlungen, die den Betrag von 500 €
übersteigen, dürfen nur mit Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder getätigt
werden. Über den Ausgleich von größeren Fehlbeträgen beschließt der Vorstand.
d)
Schriftführer
Dem Schriftführer obliegt die Führung des Protokolls über sämtliche
Vorstandssitzungen, Mitglieder- und Hauptversammlungen. Diese sind von dem
jeweiligen Vorsitzenden und dem Schriftführer innerhalb von 4 Wochen zu
unterzeichnen und beim 1. Vorsitzenden oder Schriftführer zu hinterlegen. Das
Protokoll liegt der nächstfolgenden Sitzung bei.
e)
Jugendleiter
Der Jugendleiter betreut und koordiniert die gesamte Kinder- und Jugendarbeit in
Abstimmung mit dem Vorstand.
(3)
Die Mitgliederversammlung/ Hauptversammlung
a)
Zu Beginn jeden Jahres im 2. Quartal findet die Hauptversammlung
statt. In der Hauptversammlung erstatten der Vorstand und der
Kassenprüfer ihren Tätigkeits- und Kassenbericht.
b)
Alle 2 Jahre wählt die Hauptversammlung den Vorstand und 2
Kassenprüfer.
c)
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des
Vorstandes, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder auf
schriftlich begründeten Antrag von ¼ aller Vereinsmitglieder
einzuberufen.
d)
Zu jeder Hauptversammlung und Mitgliederversammlung ist
mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail durch den
Vorstand, unter Angabe von Ort und Zeit einzuladen. Die Angabe der
Tagesordnung ist nicht notwendig.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung hat zu beinhalten:
a) den Bericht des 1. Vorsitzenden
b) den Bericht des Kassierers
c) den Bericht des Kassenprüfers
d) Bericht des Jugendleiters
e) Entlastung/Wahlen (soweit satzungsmäßig erforderlich)
f) Anträge
e)
Die Haupt- und Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit
einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen in offener oder geheimer
Abstimmung. Der 1. und 2. Vorsitzende wird in geheimer Abstimmung
zu wählen.
f)
Wahlrecht
Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Mitglieder ab dem
vollendeten 14. Lebensjahr. Die Mitglieder, die das 7. Lebensjahr, aber
noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben ein aktives
Wahlrecht, das jeweils durch ein Elternteil auszuüben ist.
Die Mitglieder des Vorstandes können auf Antrag einer
Hauptversammlung oder Mitgliederversammlung von ihren Ämtern
abberufen werden, wenn mindestens 1/3 aller stimmberechtigen
Mitglieder als Versammlungsteilnehmer anwesend sind. In dieser
Hauptversammlung oder Mitgliederversammlung ist dann ein
Nachfolger zu wählen.
Für freiwillig ausgeschiedene Mitglieder des Vorstandes wählt der
Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung einen Vertreter.
§5
Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft wird unterschieden in
a) fördernde Mitglieder und
b) in aktive Mitglieder.
(2)
Als aktive Mitglieder gelten die Instrumentalisten, die sich in musikalischer
Ausbildung befinden und/ oder in einem Ensemble des Vereins spielen.
(3)
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen
Antrags des Bewerbers. Der Vorstand beschließt über den Antrag der
Aufnahme. Der Antrag eines Minderjährigen bedarf der schriftlichen
Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten.
(4)
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, durch Austrittserklärung zum
Ende des Monats, sowie durch Tod. Bei Austritt oder Ausschluss erlischt
jeder Anspruch auf Vereinsvermögen. Vereinseigene Gegenstände sind
innerhalb von 5 Werktagen an die Zuständigen zurückzugeben.
(5)
Mitglieder, die dem Verein und Satzungsbestimmungen zuwider handeln,
können durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten haben ebenfalls ein
Ausschlussverfahren zur Folge, wenn nicht rechtzeitig triftige Gründe für
das Versäumnis bekannt gemacht werden.
§6
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
a)
an den Förderverein der Pestalozzi-Oberschule Löbau,
oder/und
a)
an den Posaunenchor Löbau in Trägerschaft der Ev.-Luth. St.-Nikolai-
Kirchgemeinde Löbau, Körperschaft öffentlichen Rechts, Johannisplatz
1/3, in 02708 Löbau.
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, oder kirchliche
Zwecke zu verwenden haben.
Die Auflösung kann nur durch eine besonders einberufene Hauptversammlung oder
Mitgliederversammlung verfügt werden, wenn mindestens die Hälfte aller
stimmberechtigten Mitglieder als Versammlungsteilnehmer anwesend sind und eine
Mehrheit von mindestens ¾ der Anwesenden für die Auflösung stimmt.
§7
Finanzen
der Verein finanziert sich aus:
a)
Spenden,
b)
Mitgliedsbeiträgen,
c)
Sponsorengeldern,
d)
Auftrittseinnahmen
Die Beitragsordnung ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
§8
Satzungsänderungen
Die Satzungsänderung kann nur durch eine Haupt- oder Mitgliederversammlung mit
der Zustimmung ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.